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Beraterchat

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Bescheinigungen

Papierlos und schnell online erstellen

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Bescheinigungen erstellen

Bitte beachten Sie, dass Steuerbescheinigungen für das Vorjahr in der Regel erst ab dem 1. Februar des Folgejahres erstellt werden können. Steuerbescheinigungen mit Wertpapierdepot können voraussichtlich erst im Laufe des Monats März erstellt werden.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Die Unterlagen stehen Ihnen online in Ihrem Elektronischen Postfach digital zur Verfügung – verlieren Sie keine Zeit mehr beim Scannen der Bestäti­gungen
  • Behalten Sie immer den Überblick. Alle online erstellten Unterlagen werden direkt in Ihr Elektronisches Postfach gesendet und können dort jederzeit von Ihnen eingesehen werden
  • Fordern Sie komfortabel Ihre (Ersatz-)Steuerbescheinigung an. Sie erhalten diese bei Nutzung des Elektronischen Postfachs digital, ansonsten klassisch per Post

Folgende Unterlagen können Sie erstellen

Saldenbestätigung
Bei einer Salden­bestätigung werden die Konto­stände ausgewählter Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt.

Zinsbestätigung
Bei einer Zins­bestätigung werden die Zinsen aller ausgewählten Konten zu einem zuvor festgelegten Kalender­jahr bestätigt.

BAföG-Bestätigung
Die Bestätigung dient als Nachweis zur Vorlage beim Amt für Ausbildungs­förderung (Anlage zum Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungs­förderung).

Bestätigung der Bankverbindung
Mit der Bestätigung der Bank­verbindung können Sie bei Bedarf die Existenz eines Kontos gegenüber Dritten nachweisen.

Steuerbescheinigung
Bei einer Steuer­bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die Kapital­erträge einer Person oder eines Konto nachweist. Das Original ist grundsätzlich entgeltfrei. Bei der optionalen Erstellung einer Ersatz-Steuer­bescheinigung kann es zu Kosten kommen. Ihr Berater kann Sie hierzu im Detail informieren.

Elektronisches Postfach

Speichern Sie Ihre Konto- und Kreditkarten­auszüge, sowie weitere Bescheini­gungen und Bestätigungen komfortabel im Elektro­nischen Postfach.

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