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Unsere BLZ & BIC
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Ihr Vermögen gehört Ihrer Familie – und nicht dem Finanzamt

Sicher und attraktiv

Sie suchen eine Kapitalanlage, mit optimalen Voraussetzungen für die Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Generation. Gleichzeitig möchten Sie Ihr Kapital individuell und renditeorientiert anlegen. Das Sparkassen-GenerationenDepot Invest ermöglicht Ihnen beides. Bleiben Sie zudem jederzeit flexibel und profitieren von signifikanten Steuervorteilen.

Individuelle Sicherheit für Sie und die nächste Generation

Renditeorientiert Kapital anlegen und Steuern sparen

Mit dem Sparkassen-GenerationenDepot Invest nutzen Sie die Ertragschance investmenfondsbasierter Anlagen. Sie investieren Ihr Kapital in eine fondsgebundene Lebensversicherung mit lebenslanger Laufzeit. Während der gesamten Laufzeit sind die Wertzuwächse Ihres Vertrags steuerfrei.

Vermögen einfach übertragen

Das GenerationenDepot Invest bildet eine ideale Grundlage für die einfache Vermögensübertragung auf die nächste Generation. Sie vererben Ihr Kapital steuerfrei oder übertragen es noch zu Lebzeiten durch Schenkung. Den oder die Begünstigten wählen Sie frei aus und ändern sie jederzeit ohne steuerliche Auswirkungen.

Leistungen und Vorteile

Große Fondsauswahl

Sie wählen frei aus über 70 attraktiven Fonds und können diese während der Laufzeit jederzeit kosten- und steuerfrei wechseln. Dabei können Sie Ihre Geldanlage auch ökologisch, sozial und ethisch gestalten, zum Beispiel mit einer Anlage in Nachhaltigkeitsfonds.

Vermögen auch im Todesfall abgesichert

Als Sicherheitsnetz gegen Marktschwankungen können Sie eine Mindestleistung im Todesfall vereinbaren. Zudem fällt im Todesfall die Leistung nicht in die Erbmasse. Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der oder die Begünstigte die Freibeträge überschreitet.

Lebenslange Vermögensanlage

Die Kapitalanlage läuft lebenslang. Darüber hinaus haben Sie die Option, die Erbschaft- oder Schenkungsteuer-Freibeträge gezielt auszunutzen, indem Sie den Vertrag bereits zu Lebzeiten übertragen.

Flexibilität und Verfügbarkeit

Ganz gleich, ob Sie das GenerationenDepot Invest als steueroptimierte Vermögensanlage oder zur strukturierten Vermögensübertragung nutzen – Sie bleiben flexibel. Denn Sie können bedingungsgemäß jederzeit Beträge entnehmen, zuzahlen oder die Begünstigten ändern.

Höhere Renditechancen

Bei Wahl des Einstiegsmanagements haben Sie die Chance auf ein besseres Anlageergebnis. Und durch die Option Re-Balancing können Wertschwankungen der Fonds ausgeglichen und die Renditechancen erhöht werden.

Abgeltungs­steuerfreier Vermögenszuwachs

Während der gesamten Laufzeit sind die Wertzuwächse Ihres Vertrags steuerfrei. Nur bei Entnahme ist der anteilige Ertrag abgeltungsteuerpflichtig.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin.

Die 4 Modelle in der Übersicht

Modell 1

Vermögensanlage und -übertragung

  • Vermögensanlage mit optimierter Übertragung,
  • abgeltungsteuerfreie Anlage,
  • flexibler Zugriff,
  • einkommensteuerfreie Todesfallleistung

Modell 2

Ausgleichsfinanzierung

  • Einlage des Erben zur Begleichung der anfallenden Erbschaftsteuer-Last,
  • Finanzierung von Ausgleichszahlungen

Modell 3

Vermögensübertragung zu Lebzeiten

  • Ausschöpfung der Zehnjahresfrist zur Steueroptimierung im Rahmen der Schenkungsteuer

Modell 4

Überkreuzregelung

  • Steueroptimierung durch gegenseitige Absicherung von zwei Partnern mit zwei Verträgen

Es gibt keine Einwände, es gibt nur Lösungen

Was passiert im Todesfall?

Ihre Erben sind im Todesfall unmittelbar liquide. Sie wählen frei, wer der oder die Begünstigte Ihres Vermögens sein soll (unabhängig der gesetzlichen Erbfolge). Sie können den oder die im Todesfall Begünstigten jederzeit ohne steuerliche Auswirkungen ändern. Die Zustimmung eines anderen (zum Beispiel des zuvor Begünstigten) ist dabei nicht erforderlich. Im Todesfall steht Ihren Erben das Kapital sofort zur Verfügung. So können sie zum Beispiel anderweitig anfallende Erbschaftsteuer finanzieren. Die Leistung fällt nicht in die Erbmasse.

Wie hoch sind die Freibeträge für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer?

Übertragen Sie beispielsweise durch Schenkungen frühzeitig Vermögen auf Ihre Nachkommen, um die Steuerfreibeträge optimal zu nutzen.

So viel bleibt steuerfrei für:  
Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz 500.000 Euro
Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind 400.000 Euro
Eltern und Großeltern – nur bei Erbschaft 100.000 Euro
Personen der Steuerklasse II 20.000 Euro
Personen der Steuerklasse III (außer eingetragene Lebenspartner) 20.000 Euro
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