Pfändungs­schutzkonto

Mit dem Pfändungs­schutzkonto bleibt Ihr Einkommen bis zu einer gesetzlich fest­gelegten Grenze verschont. Sie können Ihr Girokonto kosten­los in ein Pfändungsschutzkonto um­wandeln.

Informieren Sie sich jetzt über das Pfändungsschutz­konto.

Pfändungsschutzkonto einrichten

Im Falle einer Konto­pfändung oder einer Privat­insolvenz, wandeln Sie Ihr Girokonto ganz einfach online in ein Pfändungs­schutz­konto um.

Pfändung bezahlen

Wenn möglich, bezahlen Sie Ihre Pfändung sofort. Dadurch werden Ihre Konten entsperrt. Wenn Sie die Pfändung online bezahlen, wird die Zahlung direkt durch uns bearbeitet. Ihr Konto wird zeitnah wieder freigegeben.

Pfändungsfreibetrag erhöhen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von einem höheren monatlichen Freibetrag profitieren - zum Beispiel, wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben. Dafür benötigen Sie die Bescheinigung einer zuständigen Stelle, die Sie der Sparkasse vorlegen müssen. Als Online‑Banking‑Kunde haben Sie die Möglichkeit, die Bescheinigung bequem über das Elektronische Postfach hochzuladen.

Informationen zum Pfändungsschutzkonto.
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