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Die Stiftungen der Sparkasse Rhein-Maas

Jubiläumsstiftung der Sparkasse der Stadt Straelen

Jubiläumsstiftung der Sparkasse der Stadt Straelen

Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse der Stadt Straelen wurde im Jahr 1996 von der Sparkasse der Stadt Straelen anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Sparkasse gegründet.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Postadresse:
Jubiläumsstiftung der Sparkasse der Stadt Straelen
c/o Sparkasse Rhein-Maas
Vorstandsstab
Hagsche Straße 33
47553 Kleve

Ansprechpartner:
Thomas van den Bongard
Telefon: 02821 7110-5304
E-Mail: vorstandsstab@skrm.de

Sitzungstermine:
geplant jedes Jahr im

  • Frühjahr*
  • Herbst**

Anträge:
bitte einreichen bis zum

  • *30. April eines jeden Jahres
  • **30. September eines jeden Jahres

Schwerpunkte der Förderung der Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zu Förderung

  • der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO)
  • der Bildung und Erziehung, vor allem der Volks- u. Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
  • der Kunst und Kultur, insbesondere der Pflege und Förderung von Kulturwerten in Sammlungen, Bibliotheken und Archiven sowie die Förderung der Denkmalpflege einschließlich der Erhaltung und Wiederherstellung historisch und kulturell besonders wichtiger Baudenkmäler (§ 52 Abs. 2 Nrn. 5, 6 AO)
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
  • des Umweltschutzes, insbesondere der Reinhaltung von Luft und Wasser und der Bekämpfung des Lärms (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
  • der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO)
  • einschließlich des traditionellen Schützenwesens und des Karnevals (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO)
  • des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
  • der Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO)
  • der Jugendfürsorge und der Jugendpflege, (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
  • des Zivilschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO)
  • der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Nr. 11 AO)
  • der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung
  • mildtätiger Zwecke (§ 53 AO)
  • kirchlicher Zwecke, insbesondere der Ausstattung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern (§ 54 AO)

im Bereich der Stadt Straelen durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Förderanträge sind schriftlich beim Stiftungsvorstand einzureichen.

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